Handys, MP3-Player sowie weitere digitale und elektronische Medien

Das Schulareal und alle schulischen Anlässe ausserhalb des Schulareals gelten als handyfreie Zone: Wer ein Handy mit in die Schule bringt, muss es vor dem Betreten des Schulgeländes ausschalten und im Rucksack versorgen. Dies gilt ebenso für alle digitalen und elektronischen Medien. Ausgenommen ist die Nutzung im Rahmen des Unterrichts und für diejenigen, die in der Schule arbeiten, als Arbeitsgerät. All diese technischen Hilfsmittel dürfen erst nach Verlassen des Areals wieder eingeschaltet werden. Handys im Lautlosmodus gelten als eingeschaltet. Eingeschaltete Geräte können eingezogen werden. Die Schülerinnen und Schüler können dieses eine Woche danach auf der Schulleitung abholen. Die Eltern können das Gerät sofort (ab Eintreffen) abholen.

Weitere Informationen