Sportunterricht

Sportunterricht

Sport ist nicht nur für die körperliche, sondern auch für die geistige und psychische Gesundheit förderlich. Drei Lektionen in der Unterrichtswoche gehören dem Sportunterricht. Ergänzendes Angebot wie Sporttage und allfällige Sportlager erweitern das Programm.

Damit der Sportunterricht möglichst gut gelingt, müssen ein paar Regeln eingehalten werden:

Während des Sportunterrichts tragen die Schülerinnen und Schüler entsprechende Sportbekleidung (keine Strassenbekleidung, mit der anschliessend der Schulunterricht besucht wird). Die auf der Strasse benutzten Schuhe dürfen nicht in der Halle getragen werden. Die Hallenschuhe dürfen keine farbigen Markierungen auf dem Hallenboden hinterlassen.

Es wird aktiv am Sportunterricht teilgenommen. Bei einer spontanen Verletzung, welche eine sportliche Aktivität beeinträchtigt oder verhindert, wird eine von einer erziehungsberechtigten Person unterzeichnete Entschuldigung im Planungsjournal mitgebracht. Liegt diese Entschuldigung nicht vor, erfolgt eine Meldung an die Klassenlehrperson.  Bei länger andauernden Verletzungen (mehr als eine Woche) muss ein Arztzeugnis vorgewiesen werden. Eine Teildispensation ermöglicht den Einsatz der activdispens.

Der Aufenthalt in den Gängen und Garderoben der Turnhallen ist vor und nach der Schule, über Mittag sowie während der 10-Uhr-Pause nicht gestattet.

Nach der grossen Pause dürfen die Garderoben und Gänge der Turnhallen erst nach dem ersten Läuten betreten werden.

Schülerinnen und Schüler, welche nach dem offiziellen Schul- bzw. Sportunterricht im Schwimmbad bleiben dürfen, verlassen dieses mit der Klasse und werden dort aus der Obhutspflicht entlassen. Sie müssen gemäss Beschluss der Betriebskommission Sport der Gemeinde Pratteln beim Wiedereintritt ins Bad den ordentlichen Preis bezahlen.

Vielen Dank für das Engagement aller Beteiligten!