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Zuweisung an Schulstandorte

Für den Besuch der Sekundarschule ist es möglich, dass in Pratteln wohnhafte Kinder den Sekundarschulen Muttenz oder Birsfelden zugewiesen werden. Die Schulleitungen der Sekundarschulstandorte Pratteln, Muttenz und Birsfelden des Sekundarschulkreises Rheintal nehmen gemeinsam die Klassenbildung für den ganzen Sekundarschulkreis vor. Sie bestimmen gemäss der Verordnung für die Sekundarschule (§ 12 und 13), welche Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der optimalen Klassengrösse welchem Schulstandort zugewiesen werden.