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Versicherungswesen

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung schreibt vor, dass alle in der Schweiz wohnhaften Personen gegen die finanziellen Folgen von Krankheiten und Unfällen mit den gleichen Leistungen durch die Krankenpflege-Grunddeckung versichert sein müssen.

Für alle Schulunfälle, Heilungskosten, ärztliche Behandlung, Spitalaufenthalt, Medikamente usw. ist folglich Ihre Krankenkasse beziehungsweise Ihr Krankenversicherer zuständig.

Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion BL empfiehlt Ihnen, neben den Heilungs­kosten auch für den Invaliditätsfall eine entsprechende Vorsorge zu treffen.