Versicherungswesen
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung schreibt vor, dass alle in der Schweiz wohnhaften Personen gegen die finanziellen Folgen von Krankheiten und Unfällen mit den gleichen Leistungen durch die Krankenpflege-Grunddeckung versichert sein müssen.
Für alle Schulunfälle, Heilungskosten, ärztliche
Behandlung, Spitalaufenthalt, Medikamente usw. ist folglich Ihre
Krankenkasse beziehungsweise Ihr Krankenversicherer zuständig.
Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion BL empfiehlt Ihnen, neben den Heilungskosten auch für den Invaliditätsfall eine entsprechende Vorsorge zu treffen.

