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Velos und Mofas

Für Schülerinnen und Schüler, welche mit ihrem Zweirad zur Schule kommen, stehen Veloständer zum Abstellen zur Verfügung.

Auf dem Schulhausplatz besteht grundsätzlich ein Fahrverbot für alles Motorisierte. Mit Fahrrädern und insbesondere mit Mofas darf man während der Schulzeit nur auf direktem Weg zu den Veloständern oder von dort zum nächsten Ausgang fahren. Ausserhalb der Unterrichtszeiten, an  freien Tagen und in den Ferien stehen die geteerten Flächen des Schulareals für unmotorisierte ‘fahrende Untersätze’ aller Art (Velos, Rollbretter, Snakeboards, Rollerblades, usw.) zur freien Verfügung.

Leider gab es in den letzten Jahren immer wieder mutwillige Beschädigungen an Velos. Manchmal gelingt es, die Täter zu eruieren und zur Rechenschaft zu ziehen. Dies ist nur möglich, wenn die Klassenlehrperson und die Polizei rasch informiert werden. Die Schule hat keine Versicherung, welche Fälle von Vandalismus übernehmen würde, und sie kann die Fahrräder auch nicht bewachen.

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