Sportunterricht, allgemeine Regelungen
Wer länger als eine Woche nicht turnen kann, bringt dem Sportlehrer bzw. der Sportlehrerin ein ärztliches Zeugnis. Schülerinnen und Schüler, die leicht verletzt oder nur teilweise einsatzfähig sind, gehen trotzdem in die Sportstunde und absolvieren nur die Übungen, die möglich sind, oder amten, nach Absprache mit der Sportlehrperson, als Helfer/Helferin.
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Während dem Sportunterricht tragen die Schülerinnen und Schüler entsprechende Kleidung; keine Strassenkleidung, mit der anschliessend der Schulunterricht besucht wird.
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Die auf der Strasse benutzten Schuhe dürfen nicht in der Halle getragen werden. Die Hallenschuhe dürfen keine farbigen Markierungen auf dem Hallenboden hinterlassen.
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Der Aufenthalt in den Gängen und Garderoben der Turnhallen ist vor und nach der Schule, über Mittag sowie während der 10-Uhr-Pause nicht gestattet.
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Nach der grossen Pause dürfen die Garderoben und Gänge der Turnhallen erst nach dem 1. Läuten betreten werden.

