Mittagstisch
Eine ausgewogene Mahlzeit und Räumlichkeiten zur Freizeitgestaltung sowie die Betreuung durch eine pädagogische Fachperson stehen den Schülerinnen und Schülern täglich von 11.50 – 13.30 Uhr zur Verfügung. An die Kosten für Betreuung und Mahlzeit bezahlen die Erziehungsberechtigen für das erste Kind Fr. 12.- pro Tag, für jedes weitere Fr. 8.-. Der Restbetrag wird vom Staat subventioniert. Beziehen die Erziehungsberechtigten Sozialhilfe, so entfallen die Beiträge für Mahlzeit und Betreuung. Liegt ein finanzieller Härtefall vor, so kann die Schulleitung die Eltern auf deren schriftlichen Antrag hin von der Zahlung des Betrages ganz oder teilweise befreien.
Eine Anmeldung erfolgt für einen definierten Zeitraum und ist verbindlich. Anmeldeformulare können von der Homepage heruntergeladen oder auf dem Sekretariat bezogen werden.
Das Anmedeformular ist hier zu finden.
Auch die Hausordnung ist hier zu finden.

