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Absenzenordnung

Informationen rund um Dispensationsgesuche, Krankheit, Unfall und Arztbesuche.

a) Dispensationsgesuche für Jokertage

Grundsätzlich steht jeder Schülerin und jedem Schüler pro Sekundarschuljahr 1 ganzer Tag (Jokertag) als ordentlicher Urlaub zur Verfügung. Dieser kann in 2 Halbtagen bezogen werden. Entsprechende Gesuche sind rechtzeitig, das heisst mindestens 6 Schultage vorher, schriftlich dem Rektorat einzureichen. Dafür stehen vorgedruckte Formulare zur Verfügung. Wird der Jokertag nicht bezogen, so verfällt er. Pro Klasse können max. 3 Schülerinnen oder Schüler gleichzeitig einen Jokertag beziehen.

Ist dieser Jokertag „aufgebraucht“, so werden weitere Urlaubstage nur noch in Ausnahmefällen bewilligt. Ein solches Gesuch muss detailliert begründet und mindestens sechs Wochen vorher an das Rektorat eingereicht werden.

Vereine oder andere organisierte Gruppen richten nur ein Gesuch, mit Namenslisten aller betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie Angabe der jeweiligen Klasse, direkt an das Rektorat.

Dispensationsformulare sind bei der Klassenlehrperson erhältlich oder können über die Homepage unter „Formulare“ heruntergeladen werden.

 

b) Krankheit, Unfall, Arztbesuch

Bei längerer Krankheit oder bei Unfall müssen die Eltern nach spätestens drei Tagen mit der Klassenlehrperson Kontakt aufnehmen (Tel, Mail). Nach Absenzen vom Unterricht hat das Kind bei Wiederaufnahme des Schulbesuchs eine von den Eltern bestätigte Entschuldigung mit Angabe des Grundes und der genauen Dauer der Absenz den betreffenden Fachlehrpersonen zum Signieren vorzuweisen und der Klassenlehrperson abzugeben. Ist nach fünf Arbeitstagen keine rechtsgültige Entschuldigung vorhanden, gilt die Absenz als unentschuldigt. Ein Musterformular findet sich auf unserer Homepage unter „Formulare“.

Bei Zahnarzt- oder Arztbesuch während des Unterrichts muss das Aufgebotskärtchen vorgewiesen werden.

Wenn immer möglich soll ein Arztbesuch in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden.

 

Versäumt ein Schüler oder eine Schülerin wegen plötzlichem Unwohlsein, Arzt- oder Zahnarztbesuch, Verletzung usw. einzelne Schulstunden, hat er beziehungsweise sie sich bei der betroffenen Lehrperson abzumelden.

 

Unentschuldigte Lektionen werden im Zeugnis vermerkt. Ist ein Kind länger als 10 Tage entschuldigt abwesend, wird auch dies im Zeugnis vermerkt.

 

c) Aufarbeiten von versäumtem Schulstoff

Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den versäumten Schulstoff selbständig nachzuarbeiten.