Infos von A bis Z
Regeln und grundlegende Informationen.
Absenzenordnung
a) Dispensationsgesuche für Jokertage
Grundsätzlich steht jeder Schülerin und jedem Schüler pro Sekundarschuljahr 1 ganzer Tag (Jokertag) als ordentlicher Urlaub zur Verfügung. Dieser kann in 2 Halbtagen bezogen werden. Entsprechende Gesuche sind rechtzeitig, das heisst mindestens 6 Schultage vorher, schriftlich dem Rektorat einzureichen. Dafür stehen vorgedruckte Formulare zur Verfügung. Wird der Jokertag nicht bezogen, so verfällt er. Pro Klasse können max. 3 Schülerinnen oder Schüler gleichzeitig einen Jokertag beziehen.
Ist dieser Jokertag „aufgebraucht“, so werden weitere Urlaubstage nur noch in Ausnahmefällen bewilligt. Ein solches Gesuch muss detailliert begründet und mindestens sechs Wochen vorher an das Rektorat eingereicht werden.
Vereine oder andere organisierte Gruppen richten nur ein Gesuch, mit Namenslisten aller betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie Angabe der jeweiligen Klasse, direkt an das Rektorat.
Dispensationsformulare sind bei der Klassenlehrperson erhältlich oder können über die Homepage unter „Formulare“ heruntergeladen werden.
b) Krankheit, Unfall, Arztbesuch
Bei längerer Krankheit oder bei Unfall müssen die Eltern nach spätestens drei Tagen mit der Klassenlehrperson Kontakt aufnehmen (Tel, Mail). Nach Absenzen vom Unterricht hat das Kind bei Wiederaufnahme des Schulbesuchs eine von den Eltern bestätigte Entschuldigung mit Angabe des Grundes und der genauen Dauer der Absenz den betreffenden Fachlehrpersonen zum Signieren vorzuweisen und der Klassenlehrperson abzugeben. Ist nach fünf Arbeitstagen keine rechtsgültige Entschuldigung vorhanden, gilt die Absenz als unentschuldigt. Ein Musterformular findet sich auf unserer Homepage unter „Formulare“.
Bei Zahnarzt- oder Arztbesuch während des Unterrichts muss das Aufgebotskärtchen vorgewiesen werden.
Wenn immer möglich soll ein Arztbesuch in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden.
Versäumt ein Schüler oder eine Schülerin wegen plötzlichem Unwohlsein, Arzt- oder Zahnarztbesuch, Verletzung usw. einzelne Schulstunden, hat er beziehungsweise sie sich bei der betroffenen Lehrperson abzumelden.
Unentschuldigte Lektionen werden im Zeugnis vermerkt. Ist ein Kind länger als 10 Tage entschuldigt abwesend, wird auch dies im Zeugnis vermerkt.
c) Aufarbeiten von versäumtem Schulstoff
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den versäumten Schulstoff selbständig nachzuarbeiten.
Berufswahlvorbereitung
Berufswahlvorbereitung Niveau E und P
(im Berufskundezimmer A - 24)
Das Konzept für die
Laufbahnvorbereitung Niveau E und P sieht vor, dass sich die Schüler
und Schülerinnen in allen vier Schuljahren mit Themen der Schul- und
Berufswahl auseinandersetzen. Da die Laufbahnvorbereitung in den
Unterricht integriert ist, sind vor allem die Klassenlehrpersonen dafür
zuständig, diese zusammen mit den Deutschlehrpersonen zu planen und
durchzuführen.
Dabei erhalten sie Unterstützung von Frau Margrit
Iten und Herrn David Neugebauer, welche im Fröschmattschulhaus die
Berufskunde-Infothek betreuen. Sie bieten beim Planen und Durchführen
von Projektwochen und Elternabenden Hilfe an, geben Anregungen für
Betriebsbesichtigungen und organisieren in den 4. Klassen die
Anmeldungen für die weiterführenden Schulen.
Zu Beginn der 3. Klasse
werden unsere Schülerinnen und Schüler in die gut dokumentierte
Berufskunde-Infothek eingeführt und erhalten dabei einen ersten
Überblick über die Berufsfelder. In der Infothek finden sie viele
Berufswahlhilfen, Berufsbilder, Broschüren und CDs, die sie an Ort und
Stelle studieren oder für eine Woche ausleihen können. Die Infothek
gibt auch Auskunft über weiterführende Schulen.
Ort: Zimmer A-24, 1. Stock im A-Trakt
Öffnungszeiten gemäss Anschlag in der Eingangshalle Trakt A und B oder bei der Türe der Berufs- und Schulinfothek.
Für Eltern (mit oder ohne Kind) besteht die Möglichkeit, die Infrastruktur der Berufs- und Schulinfothek zu nutzen und Unterstützung bei einer der Berufskunde-Lehrpersonen zu holen. Nehmen Sie bitte mit Frau Iten oder Herrn Neugebauer Kontakt auf.
Für gründliche Abklärungen kann man sich an die Berufsberatung im BIZ wenden. Im 2. Semester der dritten Klasse findet ein klassenweiser Besuch des Beratungs- und Informationszentrums (BIZ) in Liestal statt. Dort erfahren die Jugendlichen, wann es sinnvoll ist, die Hilfe der Berufsberatung in Anspruch zu nehmen.
Berufsberatung und Berufsinformationszentrum BIZ, Rosenstr. 25, 4410 Liestal Tel. 061 927 28 28 .
Die für Pratteln zuständige Berufsberaterin ist Frau G Lopez, Tel 061 927 28 28. Im A-24 liegen Informationen zum BIZ auf.
Hinweis: Lehrstellensuche und Berufswahlinformationen gibt es auch im Internet unter www.berufsberatung.ch
Schnupperlehren
Schnupperlehren
sind erst sinnvoll, nachdem sich die Schülerinnen und Schüler intensiv
mit der eigenen Berufswahl beschäftigt haben.
Ab dem 2. Semester der
3. Klasse können grundsätzlich zwei einwöchige Schnupperlehren während
der Schulzeit besucht werden. Das Gesuchsformular ist bei der
Klassenlehrkraft oder auf dem Sekretariat zu beziehen und mindestens 10
Tage vor der Schnupperlehre dem Rektorat zur Bewilligung einzureichen.
Da
eine volle Woche Abwesenheit vom Unterricht den Schülerinnen und
Schülern meist viel Nacharbeit bringt, ist es sinnvoll, eine
Schnupperlehre auch in die Ferienzeit zu legen.
Berufswahlvorbereitung Niveau A
Die 3. und 4. Klassen des Niveaus A werden als Berufswahlklassen geführt.
In der 3. Klasse erfolgt eine intensive Berufsabklärung (Eignungen/Neigungen, Tests, zahlreiche Berufserkundungen, Vertiefung der Schulkenntnisse und Erweiterung der Allgemeinbildung). Die Schülerinnen und Schüler lernen:
• ihre Fähigkeiten einzuschätzen
• ihre Schulkenntnisse zielorientiert anzuwenden und zu erweitern
• Berufswünsche kritisch zu beurteilen
• Entscheide der Berufswahl zu fällen
In der 4. Klasse, am Ende des Berufswahlabklärungsprozesses, finden während zwei Wochen Schnupperlehren statt, die von den Berufswahllehrpersonen begleitet werden. Die Auswertung der Schnupperlehren hilft den Schülerinnen und Schülern, sich gezielt um eine Lehrstelle zu bewerben oder sich für eine weiterführende Schule anzumelden.
In der Regel treten die Schülerinnen und Schüler nach der 4. Klasse eine Berufslehre an. Wer nicht in eine Lehre eintreten will, dem stehen weitere Ausbildungsmöglichkeiten offen, wenn die Aufnahmebedingungen erfüllt sind:
·Schulisches Brückenangebot plus (SBA+) in Muttenz
·Kaufmännische Vorbereitungsschule (KVS) in Liestal
·Grundschule Metall in Liestal
·Vorlehre Metall in Münchenstein
·Vorlehre Baselland in Liestal
·Vorkurse (Holz, Metall, Elektro, Natur, Ernährung) in Basel
·Schulisches Brückenangebot Basis in Basel (SBA Basis)
Kontaktadressen für weitere Berufsinformationen
Berufsberatung und Berufsinformationszentrum BIZ
Rosenstr. 25
4410 Liestal
Tel. 061 927 28 28 (zuständig für Beratungen von Prattler Schülerinnen und Schülern)
Stipendien/Ausbildungsbeiträge
Rosenstr. 25
4410 Liestal
Tel 061 927 28 28
Brückenangebote für Jugendliche aus dem Baselbiet:
Herr Ruedi Meier, Liestal
Tel. 061 927 28 11
Fax 061 927 28 30
E-Mail: ruedi.meier@bksd.bl.ch
Wirtschaftskammer BL
Altmarktstr. 96
4410 Liestal
Tel. 061 927 64 64
Fax 061 927 65 50
Lehrstellenförderer:
Urs Berger;
Tel. 061 927 65 30
E-Mail: u.berger@kmu.org
Lehrstellentelefon der Wirtschaftskammer BL:
Tel. 061 927 64 44
Adressverzeichnisse für Schnupperlehren und Lehrstellen können auch in der Berufskunde-Infothek im Zimmer A-24 (Fröschmatttschulhaus) und bei den Berufswahllehrpersonen (Erlimattschulhaus) eingesehen werden.
BWB - BerufsWegBereitung
BWB hat zum Ziel, dass alle Jugendlichen der Sekundarschule Pratteln den Übertritt in die Sekundarstufe II schaffen.
BWB soll Jugendliche mit Schwierigkeiten in der Berufsfindung erkennen, erfassen, mögliche Massnahmen koordinieren und die Jugendlichen im Übergang zur Sekundarstufe II begleiten.
Ohne Abschluss an der Sekundarstufe II sind die beruflichen Perspektiven stark eingeschränkt, die Aussicht auf Arbeitslosigkeit dafür gross.
BWB unterstützt den Jugendlichen in seiner Berufsfindung.
Das Wohl des Jugendlichen liegt uns am Herzen.
Daniel Hänggi - BWB-Fachperson der Sekundarschule Pratteln e-Mail
Behinderungen, chronische Krankheiten
Wenn ein Kind an einer Behinderung oder chronischen Krankheit leidet (zum Beispiel Asthma, Sehschwäche, Hörschwäche, Legasthenie, Bewegungsstörungen), so bitten wir die Eltern, dies der Klassenlehrperson anzuvertrauen. Sie vereinbaren auch, ob die Fachlehrkräfte informiert werden sollen oder nicht.
Bibliothek in der Schule
Schulhaus Fröschmatt:
Die Bibliothek befindet sich im C-Trakt und ist in allen 10-Uhr-Pausen geöffnet. Weitere Öffnungszeiten werden per Anschlag be-kannt gegeben. Die Bibliothek wird von Herrn T. Tschirky geführt und bietet neben einem reichen Büchersortiment auch Comics, CDs, CD-Roms, Videos und DVDs an.
Nach den Herbstferien steht zusätzlich am Donnerstagnachmittag von 16.20 -17.30 Uhr Herr P. Füeg für die Meidenausleihe und für Internetrecherchen für schulische und private Arbeiten (Vorträge, Berufsfin-dung, Vertiefung schulischer Themen, Mail Account etc.) beratend und unterstützend zur Verfügung.
Eine Benützungsordnung (inklusive Verhaltensregeln) ist in der Bibliothek und in den Klas-senzimmern angeschlagen.
Schulhaus Erlimatt:
Die Bibliothek befindet sich im Erli 2 im ersten Stock und wird von Frau M. Albrecht und Frau A. Dürrenberger betreut. Sie umfasst einige hundert Sachbücher und Bücher der Belletristik. Ebenso können Zeitschriften und DVDs ausgeliehen werden. Jede Klasse besucht die Bibliothek in der Regel einmal in der Woche mit ihrer Klassenlehrperson. Die Bibliothek ist jeden Montag von 11.40 bis 12.15 Uhr für alle Schülerinnen und Schüler offen. Jede Schülerin und jeder Schüler darf 2 Bücher für den Zeitraum eines Monats und 1 DVD für 2 Wochen ausleihen. Defekte und verlorene Bücher und DVDs werden in Rechnung gestellt.
Der Schulbibliothek ist auch die Bibliothek der Lehrerinnen und Lehrer angeschlossen.


Drogen
Rauchen, Kiffen, Alkoholkonsum
Tabak, Haschisch und Alkohol sind für Jugendliche sehr gesundheitsschädigende Stoffe. Ausserdem verbietet das Schulgesetz deren Konsum für alle Schulpflichtigen. Diese Stoffe dürfen deshalb weder mitgebracht noch konsumiert werden. Gegen Schülerinnen und Schüler, die auf dem Schulareal und bei schulischen Veranstaltungen dagegen verstossen, werden von der Schulleitung Massnahmen ergriffen, und ihre Eltern werden informiert.
Elternabende und Elterngruppen
Sie geben Gelegenheit zum
Informations- und Meinungsaustausch und können u.a. dazu führen, dass
in gewissen Erziehungsfragen wie Suchtprävention, Berufs- und
Laufbahnwahl oder auch bei klasseninternen Problemen aktive oder
ideelle Unterstützung durch Eltern geleistet wird.
Die
Klassenlehrperson kann zusammen mit mehreren Müttern und Vätern eine
Elterngruppe bilden. Diese tritt periodisch zusammen. Eine solche
Gruppe kann dazu dienen, Erziehungsfragen in Schule und Familie
intensiver zu diskutieren, gegenseitigen Informations- und
Gedankenaustausch zu pflegen, nach Lösungen bei anstehenden
Schulproblemen zu suchen und unterstützende Aktivitäten der Eltern
(z.B. bei Schulanlässen) zu organisieren.
Fächerwahl
Einige Gedanken zur Wahl der Fächer:
-
Bevor ein Schüler oder eine Schülerin sich für ein Wahlpflichtfach, ein Wahlfach oder ein Freifach entscheidet, müssen sich Kind und Eltern, eventuell mit der Klassen- oder Fachlehrperson zusammen, überlegen, ob das Fach den eigenen Vorstellungen und Neigungen entspricht.
- Die zu treffenden Entscheidungen sind
wichtig, gerade auch im Hinblick auf die zukünftige Schul- oder
Berufswahl. Ein Fach nur zu wählen, um anstrengenderen Arbeiten auf
einem andern Gebiet auszuweichen, ist ein denkbar schlechter Start für
dieses Fach.
- Schüler und Schülerinnen, die in Pflichtfächern grosse Mühe haben, sollten sich nicht mit Wahl- und Freifächern überlasten.
- Die Anmeldung für jedes dieser Fächer ist für ein ganzes
Schuljahr gültig, d.h. man besucht es während eines ganzen Jahres und
kann nicht unterwegs „aussteigen“.
- Man ist sich bei der Anmeldung bewusst, dass vor allem Freifachkurse oft erst ab 15.30 Uhr stattfinden.
- Wird die für einen Kurs vorgeschriebene Mindestzahl nicht erreicht, kann ein Freifach nicht erteilt werden. Schülerinnen und Schüler, die davon betroffen sind, erhalten dann Gelegenheit, nochmals eine neue Wahl zu treffen.
Fachperson Prävention
Kontaktaufnahme:
per Mail: christinavogel@bluewin.ch
schriftlich: Riehenstrasse 64, 4058 Basel
telefonisch: 061 382 26 30 (Telefonbeantworter)
oder 078 776 81 73 (SMS und Combox).
Siehe auch www.christinavogel.ch
Familien- und Erziehungsberatung
Dieses Angebot richtet sich an alle Personen, die in die Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen eingebunden sind. Es bietet die Möglichkeit zu kostenlosen und behördenunabhängigen Gesprächen über den Erziehungsalltag mit all seinen Höhen und Tiefen. Betreut wird dieses Angebot durch Frau D. Fischer-Ahr.
Erreichbar ist Frau Fischer über die Nummer 079 637 14 68. Bitte auch auf die Combox sprechen, wenn sie nicht gerade abheben kann. Sie wird dann zurückrufen.
Sprechstunde ist jeden Donnerstag von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr (oder nach telefonischer Vereinbarung) im Schloss Pratteln.
Freistunden
Schülerinnen und Schüler, die später zur Schule kommen oder eine Freistunde haben, verhalten sich so, dass sie niemanden stören. Für schriftliche Arbeiten (Hausaufgaben etc.) stehen im Kellergeschoss des B-Traktes des Fröschmattschulhauses einige Tische zur Verfügung.
Fundbüro
Gefundene Schlüssel, Portemonnaies und Uhren bitte im Fröschmatt auf dem Sekretariat, im Erlimatt bei Herrn Daniel Hänggi, Zimmer 7, Schulhaus Erli I abgeben. Dort kann man auch nachfragen, ob etwas abgegeben wurde. Liegengelassene Kleidungsstücke können bei den Hauswarten abgegeben oder abgeholt werden.
Getränkeautomat
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Die Getränke dürfen nicht in den Zimmern getrunken werden. Vor der Schulstunde sind die Flaschen in den Rucksäcken zu versorgen. Sie dürfen nicht auf den Tischen herumstehen.
-
Entsorgung: Es stehen mehrere Pet-Sammelboxen für die Entsorgung der Pet-Flaschen zur Verfügung. Wenn der Slogan „LUFT RAUS - DECKEL DRAUF“ von allen befolgt wird, kann das Gesamtvolumen der wegzuschaffenden Flaschen drastisch gesenkt werden.
Handys
Wer ein Handy mit in die Schule bringt, muss es vor dem Betreten des Schulgeländes ausschalten und mit den Kopfhörern im Rucksack versorgen. Es darf erst nach Verlassen des Areals wieder eingeschaltet werden. Handys im Lautlosmodus gelten als eingeschaltet. Handys, die auf eine andere Art getragen werden, werden eingezogen und können von den Eltern am gleichen Tag oder von den Schülerinnen und Schülern nach einer Woche im Rektorat abgeholt werden.
Hausaufgaben
Elternhilfe sollte nur in Ausnahmefällen nötig sein. Eine regelmässige Kontrolle, ob die Arbeit seriös durchgeführt wird und Gespräche über Unterrichtsthemen können für die Kinder motivierend und sehr hilfreich sein.
Wenn regelmässig Probleme mit Hausaufgaben entstehen, sollten die Eltern mit der Lehrperson Kontakt aufnehmen.
Die Sekundarschule Pratteln im Internet
Die Sekundarschule Pratteln hat schon früh umfassende Erfahrungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) gesammelt. Heute hat sie im Kanton den Spitzenplatz inne: Alle Schulzimmer sind vernetzt und für Serverbetrieb eingerichtet, die beiden Standorte sind mit einem Glasfaserkabel verbunden. Der Zugriff aufs Internet erfolgt über einen 6 MBit-ADSL-Anschluss. Beide Standorte verfügen über zwei Informatikräume.
Jede Lehrperson und alle Schülerinnen und Schüler haben einen passwortgeschützten Zugang zum Intranet und sind über eine Mailadresse erreichbar, die nach folgendem Muster aufgebaut ist: vorname.nachname@sek-pratteln.ch, wobei Umlaute mit ae, oe und ue angegeben werden. Hans Müsterli → hans.muesterli@sek-pratteln.ch.
Wir pflegen eine stets aktuelle Homepage unter www.sek-pratteln.ch.

Jugendbeauftragte
Eltern und andere Bezugspersonen können sich zu Beratungsgesprächen an die Jugendbeauftragten wenden.
Die
Jugendbeauftragte steht unter Schweigepflicht. Gesprächsinhalte werden
nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen an Dritte
weitergegeben.
Ihr Büro befindet sich an der Schlossstr. 61 ( Dachstock der alten Schule )
Natel:079 214 96 52
oder per e-mail: jasmin.azzola@sek-pratteln.ch
Kaugummis …
Während der Unterrichtsstunden ist das Kaugummi-Kauen verboten.
Hüte und Baseball-Mützen sind während des Unterrichts abzunehmen.
Kleidung
Wir behalten uns vor, Schüler und Schülerinnen mit unerwünschter Kleidung für einen Tenuewechsel nach Hause zu schicken.
Lager/ Projektwochen / Schulreise
Winterlager werden als „Jugend- und Sport“-Lager durchgeführt. Für Schülerinnen und Schüler, die keine Ausrüstung besitzen, wird die Miete durch die Schule organisiert.
Das Sommerlager kann ein Arbeitslager, Wanderlager, Austauschlager, Sportlager oder eine Schulverlegung sein. Die Kosten sind je nach Lagerart verschieden, aber generell günstiger als die Winterlager.
Die Projektwoche ist eine Unternehmung einer Klasse und ihrer Klassenlehrperson. Sie findet im Schulhaus oder in der nähern Umgebung statt und ist als Alternative zum Sommerlager und zum normalen Unterricht gedacht. Sie bietet Schülerinnen, Schülern und Lehrpersonen Gelegenheit, geeignete Themen fächerübergreifend und praxisbezogen zu bearbeiten.
Lehrpersonen
Die Klassenlehrperson führt und betreut die Kinder auf Schulreisen, in Projektwochen oder Lagern, schreibt Zeugnisse, verteilt die Klassenämter, interveniert bei Konflikten usw. Im Niveau A unterrichtet der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin die meisten Fächer dieser Klasse. Die übrigen Fächer werden durch Fachlehrkräfte erteilt. Diese unterstützen die Klassenlehrpersonen bei schulischen Anlässen.
Mittagstisch
Eine ausgewogene Mahlzeit und Räumlichkeiten zur Freizeitgestaltung sowie die Betreuung durch eine pädagogische Fachperson stehen den Schülerinnen und Schülern täglich von 11.50 – 13.30 Uhr zur Verfügung. An die Kosten für Betreuung und Mahlzeit bezahlen die Erziehungsberechtigen für das erste Kind Fr. 12.- pro Tag, für jedes weitere Fr. 8.-. Der Restbetrag wird vom Staat subventioniert. Beziehen die Erziehungsberechtigten Sozialhilfe, so entfallen die Beiträge für Mahlzeit und Betreuung. Liegt ein finanzieller Härtefall vor, so kann die Schulleitung die Eltern auf deren schriftlichen Antrag hin von der Zahlung des Betrages ganz oder teilweise befreien.
Eine Anmeldung erfolgt für einen definierten Zeitraum und ist verbindlich. Anmeldeformulare können von der Homepage heruntergeladen oder auf dem Sekretariat bezogen werden.
Das Anmedeformular ist hier zu finden.
Auch die Hausordnung ist hier zu finden.
MP3 …
Musik hören ist zwar etwas Tolles, doch in der Schule nicht erwünscht. Dies gilt auch für die Pausen und alle schulischen Anlässe ausserhalb des Schulareals. Wer dennoch eines der oben genannten Geräte bei sich hat, muss es - inklusive Kopfhörer – beim Betreten des Schulareals im Rucksack versorgt haben. Erst nach Verlassen des Schulgeländes darf es wieder ausgepackt werden. Geräte, die auf eine andere Art getragen werden, werden eingezogen und können von den Eltern am gleichen Tag oder von den Schülerinnen und Schülern nach einer Woche im Rektorat abgeholt werden.
Neueintritte in eine Klasse
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Klassengrösse
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Verteilung Mädchen / Knaben
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Wahlpflicht-, Wahl- und Freifächer
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Homogenität der Klasse
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disziplinarisches Verhalten des/der Neueintretenden
Es besteht kein Anspruch auf Wahl einer bestimmten Klasse.
Pausen
Die grosse Pause verbringen alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich im Freien.
Bei Zimmerwechsel während der grossen Pause wird das Zimmer erst nach dem ersten Glockenzeichen betreten.
Das
Schulareal darf während der Pausen nicht verlassen werden. Es ist also
verboten, in der 10-Uhr-Pause Einkäufe im Dorf zu machen.
Wir freuen uns, wenn die Jugendlichen in der Pause und in den Freistunden aktiv sind, müssen aber das Trottinett-, Rollbrett- und Snakeboardfahren sowie Ballspiele aus Sicherheits- und Lärmgründen auf dem Pausenhof und ganz besonders in den Gebäuden verbieten. Die mitgebrachten Scooters müssen in den Gebäuden zusammengeklappt herumgetragen werden.
Für Ballspiele muss im Erlimatt der untere Hartplatz, im Fröschmatt der rote Platz benützt werden.
Nach den offiziellen Unterrichtszeiten stehen für die Rollbrett- oder Snakeboardfahrerinnen und -fahrer die geteerten Flächen des Schulareals selbstverständlich zur Verfügung.
Schulbesuch für Eltern
Für die Eltern unserer 1. Klassen findet eine Schulbesuchswoche statt, und zwar von Montag, 29. Oktober bis Freitag, 02. November 2007. Die offiziellen Schulbesuchstage für die 2. bis 4. Klassen finden am Do und Fr, den 01. und 02. November 2007 statt. Die Eltern erhalten zu gegebener Zeit eine persönliche Einladung.
Schüler-/ Schülerinnenbriefkasten
Wer Sorgen, Wünsche oder Verbesserungsvorschläge hat, kann dies in Briefform vorbringen. Auch Briefe an Frau Vogel können hier eingeworfen werden. Der Briefkasten wird jeden Mittwoch um 12 Uhr von der Schulleitung geleert und die Briefe werden ungeöffnet an die jeweiligen Adressaten (z.B. Lehrerinnen-/Lehrerkonvent, Rektorat usw.) weitergeleitet. Diese bemühen sich um eine rasche erste Reaktion. Auf anonyme Schreiben hingegen gehen wir nicht ein.
Schulversammlung
Die Schulversammlung bespricht Angelegenheiten von allgemeinem Interesse und hat auch das Recht, zuhanden des Lehrerinnen-/Lehrerkonvents Vorschläge einzureichen.
Schulferien
| Herbstferien | |
| Beginn: | Montag, 27.Sept 08 |
| Ende: | Sonntag, 12. Okt 08 |
| Wiederbeginn Unterricht: | Montag, 13. Okt 08 |
| Weihnachtsferien | |
| Beginn: | Mittwoch, 24. Dez 08 |
| Ende: | Sonntag, 4. Jan 09 |
| Wiederbeginn Unterricht: | Montag, 5. Jan 09 |
| Fasnachtsferien | |
| Beginn: | Samstag, 21. Feb 09 |
| Ende: | Sonntag, 8. März 09 |
| Wiederbeginn Unterricht: | Montag, 9. März 09 |
| Frühjahrsferien | |
| Beginn: | Donnerstag, 9. April 09 |
| Ende: | Sonntag, 19. April 09 |
| Wiederbeginn Unterricht: | Montag, 20. April 09 |
| Sommerferien | |
| Beginn: | Samstag, 27. Juni 09 |
| Ende: | Sonntag, 9. Aug 09 |
| Wiederbeginn Unterricht: | Montag, 10. Aug 09 |
| Schulfreie Tage 2008/2009 | |
| Osterbrücke: | Montag, 6. April 09 bis Mittwoch, 8. April 09 |
| Auffahrtsbrücke: | Donnerstag, 21. Mai 09 bis Freitag, 22. Mai 09 |
| Pfingstmontag: | Montag, 1.Juni 2009 |
| Für Urlaubsgesuche siehe Absenzenordnung | |
Schulsozialarbeit
Ansprechperson im Fröschmatt ist Stephan Ackermann mit folgenden Präsenzzeiten:
Dienstag 8.30
- 12.30 / 13.30 - 17.00
Mittwoch 8.30
- 12.30
Donnerstag 8.30 - 12.30 / 13.30 - 17.00
Natel:079
796 92 04
Büro:061
821 05 09
stephan.ackermann@sek-pratteln.ch
Ansprechperson im Erlimatt ist Jasmin Azzola mit folgenden Präsenzzeiten:
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8.30
- 12.30 Uhr
Natel:079 214 96 52
jasmin.azzola@sek-pratteln.ch
Sekundarschulkreis Pratteln
Die Schule führt zur Zeit:
- 15 Klassen Niveau A
-
11 Klassen Niveau E
-
7 Klassen Niveau P
-
3 Kleinklassen
- die Sportklasse Baselland.
Sportklasse Baselland
In dieser Klasse werden 25 sehr sportbegabte Schülerinnen und Schüler aus der Region unterrichtet. Sie verteilen sich auf alle 3 Schulniveaus (von der 6. bis zur 9. Klasse). Es sind Jugendliche, die in verschiedensten Sportarten wöchentlich bis zu 24 Stunden trainieren. Da diese Trainings auch tagsüber stattfinden, werden die Sportklassenschülerinnen und -schüler nach einem individuellen Stundenplan unterrichtet. Sie müssen die gleichen schulischen Lernziele wie andere Jugendliche derselben Schulstufe erreichen (allenfalls auch mit Zusatzunterricht während ihren Schulferien). Unterrichtet und betreut werden sie von eigens für diese Klasse angestellten Lehrpersonen.
Sportunterricht, allgemeine Regelungen
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Während dem Sportunterricht tragen die Schülerinnen und Schüler entsprechende Kleidung; keine Strassenkleidung, mit der anschliessend der Schulunterricht besucht wird.
-
Die auf der Strasse benutzten Schuhe dürfen nicht in der Halle getragen werden. Die Hallenschuhe dürfen keine farbigen Markierungen auf dem Hallenboden hinterlassen.
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Der Aufenthalt in den Gängen und Garderoben der Turnhallen ist vor und nach der Schule, über Mittag sowie während der 10-Uhr-Pause nicht gestattet.
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Nach der grossen Pause dürfen die Garderoben und Gänge der Turnhallen erst nach dem 1. Läuten betreten werden.
Velos und Mofas
Auf dem Schulhausplatz besteht grundsätzlich ein Fahrverbot für alles Motorisierte. Mit Fahrrädern und insbesondere mit Mofas darf man während der Schulzeit nur auf direktem Weg zu den Veloständern oder von dort zum nächsten Ausgang fahren. Ausserhalb der Unterrichtszeiten, an freien Tagen und in den Ferien stehen die geteerten Flächen des Schulareals für unmotorisierte ‘fahrende Untersätze’ aller Art (Velos, Rollbretter, Snakeboards, Rollerblades, usw.) zur freien Verfügung.
Leider gab es in den letzten Jahren immer wieder mutwillige Beschädigungen an Velos. Manchmal gelingt es, die Täter zu eruieren und zur Rechenschaft zu ziehen. Dies ist nur möglich, wenn die Klassenlehrperson und die Polizei rasch informiert werden. Die Schule hat keine Versicherung, welche Fälle von Vandalismus übernehmen würde, und sie kann die Fahrräder auch nicht bewachen.
Versicherungswesen
Für alle Schulunfälle, Heilungskosten, ärztliche
Behandlung, Spitalaufenthalt, Medikamente usw. ist folglich Ihre
Krankenkasse beziehungsweise Ihr Krankenversicherer zuständig.
Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion BL empfiehlt Ihnen, neben den Heilungskosten auch für den Invaliditätsfall eine entsprechende Vorsorge zu treffen.
Waffen, Laserpointer
Waffen, auch wenn es sich um sogenannte Spielzeuge handelt, sind an unserer Schule grundsätzlich verboten und werden schon bei blossem Vorhandensein eingezogen. Ebenfalls eingezogen werden Laserpointer, da sie nach Aussagen von Fachärzten gefährliche Augenverletzungen verursachen können. Eingezogene Waffen und Laserpointer können von den Eltern nach Rücksprache auf dem Rektorat abgeholt werden.
Zeugnisse
Zeugnisse, Beförderung und Rückversetzung
Ihr Kind erhält halbjährlich ein Zeugnis. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie das Zeugnis, das dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin zurückzugeben ist, eingesehen haben. Nähere Bestimmungen über die Beförderungen und Rückversetzungen finden Sie auf der Umschlagseite des Zeugnisses.
Zwischenbericht
Zwischenbericht im 2. Semester der 1. Klasse
Im ersten Jahr der Sekundarschule ist für Niveau E und P das zweite Zeugnis entscheidend für die Beförderung am Ende des Schuljahres. Damit Sie sich ein Bild von den Leistungen Ihres Sohnes oder Ihrer Tochter machen können, geben wir etwa Mitte April ein Zwischenzeugnis ab, aufgrund dessen Sie die Leistungen Ihres Kindes besser einschätzen und allenfalls das Gespräch mit der Klassenlehrperson oder einzelnen Fachlehrkräften suchen können.
