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Urlaubsgesuch für eine Schnupperlehre

Schnupperlehren sind dann sinnvoll, wenn sich die Schülerin oder der Schüler vorgängig schon intensiv mit Berufswahlfragen beschäftigt hat. Urlaube für Schnupperlehren werden grundsätzlich nur in den Abschlussklassen (4. Klasse ev. 3. Klasse) gewährt. Das Gesuch ist 10 Tage vor Antritt des Urlaubs der Klassenlehrperson abzugeben

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