Jokertage
Grundsätzlich steht jeder Schülerin und jedem Schüler pro Schuljahr ein Jokertag zur Verfügung (dieser kann auch als zwei Halbtage bezogen werden). Wird der Jokertag nicht bezogen, verfällt er Ende Schuljahr. Entsprechende Gesuche sind rechtzeitig, das heisst mindestens 6 Schultage vorher, schriftlich der Schulleitung einzureichen.
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